Was spricht für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft am Standort am Wirthsfeld?

- Ausreichend großes Grundstück im Besitz der Gemeinde
- Grundstück liegt in einem Gebiet mit gültigem Bebauungsplan
- Grundstückslage am Ortsrand
- Erschließung leicht möglich
- Verkehrsgünstige Lage
- Gut erreichbare Einkaufsmöglichkeit
- Soziale Einrichtungen (z.B. Sportplatz, Kita und Kindergarten) in unmittelbarer Nähe
Warum jetzt dem Ratsbegehren mit Ja zustimmen?

- Zeitgewinn durch angenommenes Ratsbegehren ermöglicht eine nachhaltige und sozialverträgliche Bauweise (Holzbauten statt Containerbau)
- Landkreis kann die Erschließung des Gebiets durch Straßenzufahrt von B11 aus fördern
- Wir wollen unseren Beitrag im Landkreis zur Unterbringung von Flüchtlingen leisten
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